1. |
Tiere die auf dem Gelände geführt werden, müssen haftpflichtversichert sowie geimpft und entwurmt sein, ebenso frei von ansteckenden Krankheiten. Heiße Hündinnen können mitgebracht werden, jedoch sind besondere Anweisungen des Kursleiters zu beachten. |
2. |
Der Vertrag kommt zustande wenn die Hundeschule den Vertrag entgegennimmt und ihn bestätigt; der Vertrag bedarf keiner bestimmten Form. |
3. |
Kursgebühren sind in der ersten Stunde des Kurses zu entrichten oder müssen bis zur ersten Stunde überwiesen sein. |
4. |
Vor Beginn der Kurse kann vom Vertrag zurückgetreten werden. Bei Rücktritt während der Kurse besteht kein Anspruch auf Restzahlung der Kursgebühr. |
5. |
Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten wenn der Kursteilnehmer den Kurs erheblich stört oder sich den Anweisungen des Kursleiters wiedersetzt. |
6. |
Wenn ein Kursleiter ausfällt werden die Stunden nachgeholt. Bei selbstverschuldetem Fernbleiben besteht kein Anspruch auf Ersatzstunden. |
7. |
Für verursachte Schäden des mitgebrachten Hundes haftet der Halter allein. |
8. |
Die Kursleiter sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen, es sei denn sie handeln grob fahrlässig. |
9. |
Auf dem gesamten Gelände gilt die Leinenpflicht, die Leinen dürfen erst auf Anweisung entfernt werden. |
10. |
Die Tiere dürfen sich nicht auf dem Gelände versäubern, es sind ringsum genug Flächen zum vorherigen Gassi gehen vorhanden. Bitte die Kotaufnahmepflicht der Gemeinde einhalten. |
11. |
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. |
12. |
Gerichtsstand / Zweibrücken. |